Seit Anfang Juni ist die Sportausübung in der Stockhalle Wartberg/Aist wieder erlaubt. Da die Pandemie noch nicht vorbei ist gelten besondere Maßnamen. Für die Stockhalle wurde eine Hausordnung auf Grund der Empfehlungen der Bundessportorganisation erstellt.

Hausordnung   Der TSU - Stockhalle Wartberg/Aist ( in Zeiten der COVID-19 Pandemie, gültig ab 29. Mai 2020 )

Das Betreten der Halle ist nur mit Mund und Nasen-Schutz erlaubt.

Jeder Zutritt zur Halle ist in das aufgelegte Anwesenheitsbuch einzutragen. Name, Datum und Verweildauermüssen dokumentiert werden (das ist durch den je-weiligen Mannschaftsführer zu kontrollieren und viaHandyfoto zu dokumentieren).

Es ist ein Mindestabstand zwischen den anwesenden Personen von 2m einzuhalten.

Bei der Sportausübung ist kein Mund und Nasenschutznötig.

Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus hatten dürfen die Halle nicht betreten.

In der Kantine dürfen sich maximal 12 Personen aufhalten (1m Abstand Regel ist einzuhalten).

Der Hygienebereich zum Händewaschen und Desinfizieren befindet sich links neben der Eingangstür.

Die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen der Bundessportorganisation sind auf der Pinnwand vor der Kantine ausgehängt.

In der Kantine gelten die gleichen Bestimmungen wie im Gastgewerbe.